Hygieneregeln für Präzensprüfungen

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Liebe Studierende,

im Folgenden möchten wir Sie über spezielle COVID19-bedingte Hinweise zur Teilnahme an Prüfungen in Präsenzform informieren. Bitte lesen Sie die Hinweise sorgfältig und beachten Sie diese vor dem Antritt von Prüfungen.

(1) Allgemeine Infektionswege und Infektionsschutz-Hinweise
Bitte beachten Sie die Informationen zu Coronavirus SARS-CoV-2 – insbesondere Verlauf und Meldekette, allgemeine Schutzmaßnahmen und richtiges Händewaschen. Jeder und jede wird angehalten, durch regelmäßiges Händewaschen und Einhaltung der Hust- und Niesetikette (Niesen nur in die Armbeuge) zur Reduzierung des Infektionsrisikos beizutragen. Genauere Informationen finden Sie auf der FAU-Website Richtlinien zur Hygiene bzw. auf der Website des Sachgebietes Arbeitssicherheit.

(2) Teilnahme an Prüfungen
Erkrankte Personen, insbesondere solche mit Symptomen einer Atemwegserkrankung oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen, dürfen an Prüfungen nicht teilnehmen. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu nachweislich an COVID-19 Erkrankten hatten (Kontaktpersonen der Kat. I und II).
Falls Sie akute respiratorische Symptome (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen) oder Fieber aufweisen, dürfen Sie an der Prüfung nicht teilnehmen und müssen stattdessen den nächsten Termin wahrnehmen. Sie sind zur Selbstkontrolle der Symptomfreiheit am Tag der Prüfung verpflichtet! Falls Sie Symptome feststellen, benachrichtigen Sie bitte die/den Prüfungsverantwortliche(n) (an laura.therese.heinl@fau.de oder jennifer.adolph@fau.de) per E-Mail.

(3) Risikogruppen
Wenn Sie einer Risikogruppe angehören (z.B. chronische Atemwegserkrankungen, Diabetes, Immunsuppression & Immunstimulation, Schwangerschaft), müssen Sie sich – am besten nach Rücksprache mit Ihrem Arzt und mit Attest – bis spätestens 5 Tage vor der Prüfung beim Prüfungsverantwortlichen per E-Mail melden. Ihnen wird dann, wenn möglich, ein separater Raum für die Prüfung zugewiesen. Falls aus organisatorischen Gründen kein separater Raum gefunden werden kann, bitten wir Sie, den nächstmöglichen Termin wahrzunehmen.

(4) Selbstkontrolle vor der Prüfung
Vor der Prüfung kontrollieren Sie bitte selbst nochmals Ihre Symptomfreiheit.

(5) Mindestabstand / Zugang zur Prüfung / Wartebereich
Bitte achten Sie beim Zugang zu den Prüfungen und beim Auslass streng auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen. Dies gilt auch und besonders für Ihre Anwesenheit im Wartebereich. Bilden Sie bitte in diesem Bereich eine Schlange mit einem Mindestabstand von 1,5 m. Den Anweisungen des Personals ist dringend Folge zu leisten.
Tragen Sie bitte unbedingt einen Mund-Nase-Schutz, bis Sie Ihren Platz in dem Ihnen zugewiesenen Hörsaal endgültig erreicht haben (Hauptinfektionsweg: Tröpfcheninfektion).
Einlass in die Prüfungsräume erfolgt jeweils nur durch eine Tür (bitte Schlange mit Mindestabstand von 1,5 m bilden). Beim Betreten zeigen Sie bitte Ihre FAU-Card bzw. den Ausweis vor. Im Hörsaal füllen Sie bitte von unten nach oben die freigegebenen Reihen auf. Gehen Sie bitte bis zum Ende der Reihe und füllen dann die Plätze dieser Reihe auf.
Halten Sie vor und während der Klausur die Husten- und Niesetikette ein. Wenn Sie zur Toilette müssen, wählen Sie bitte den kürzesten Weg. Alle in der Reihe Sitzenden stehen auf und verlassen die Reihe unter Wahrung des Mindestabstandes. Benutzen Sie bitte die nächstgelegene Sanitäranlage.
Falls Sie mit der Klausur vor Ablauf der Zeit fertig sind, bleiben Sie bitte dennoch bis zum Ende sitzen. Sie müssen den Hörsaal einzeln unter Wahrung des Mindestabstandes durch die selbe Tür verlassen, durch die Sie ihn betreten haben. Verlassen Sie den Hörsaal Reihe für Reihe, beginnend mit der untersten Reihe.

(6) Mund-Nase-Schutz
Sie werden gebeten, während des Wartens, bei der Prüfung und beim Verlassen einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Wenn Sie der Mund-Nase-Schutz unverhältnismäßig stört, können Sie diesen bei der Prüfung abnehmen. In jedem Fall ist aufgrund des Mund-Nase-Schutzes keine spätere Beanstandung der Prüfung möglich.

(7) Platzzuweisung
Die Teilnehmenden an der Prüfung müssen namentlich und nach Sitzplatz registriert werden, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen. Bitte beachten Sie, wie die Erstellung des Sitzplans in der jeweiligen Prüfung erfolgt und halten Sie sich an die Anweisungen der Aufsichtspersonen.
Wir werden keinen vorbereiteten Sitzplan haben. Sie werden der Reihe nach entsprechend der Warteschlange eingelassen und beziehen einen der gekennzeichneten Sitzplätze.
Nach der Klausur verlassen Sie den Raum nach Anweisung.

(8) Auftreten von Symptomen während der Prüfung
Sollten während der Prüfung akute respiratorische Symptome auftreten (vor allem starke Hustenanfälle), kann die betroffene Person zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Prüfungsablaufs und zum Schutz der Gesundheit der weiteren Anwesenden die Prüfung in einem Einzelraum abschließen. Alternativ kommt ein krankheitsbedingter Abbruch der Prüfung in Betracht. Wenden Sie sich bitte an die Aufsichtsperson.

Durch die Teilnahme an der Klausur bestätigen Sie, die obigen Bedingungen zu kennen und die Regeln und Anweisungen einzuhalten.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an laura.therese.heinl@fau.de oder jennifer.adolph@fau.de.

Vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe bei der Umsetzung der Hygieneregeln.

 

Ihr Corporate Sustainability Team