Learning Agreements
Der Prozess
Grundsätzlich stellen wir Ihnen gerne ein Learning Agreement für unsere Bachelor- und Masterkurse aus. Ausgenommen sind Abschlussarbeiten bei Doppel-Abschlüssen. In diesen Fällen ist eine Anrechnung an unserem Lehrstuhl ausgeschlossen.
Um zu prüfen, ob und welchen Kurs wir Ihnen anerkennen können benötigen wir folgende Informationen:
- Anzahl ECTS (sollten Sie in ein Land gehen, dass nicht mit ECTS arbeitet, gilt Folgendes: bitte erstellen Sie eine Aufstellung der Präsenzzeiten, sowie eine Übersicht über die Art und den Umfang der Prüfungsleistungen)
- Eine Beschreibung der Inhalte des Kurses (auf Deutsch oder Englisch)
- Falls möglich: eine Literaturliste des Kurses
- Den Namen des Kurses an der FAU für den Sie Ihren ausländischen Kurs angerechnet haben möchten.
- Bitte verwenden Sie einen aussagekräftigen Betreff in Ihrer E-Mail an uns, bspw. „Learning Agreement_Jahr_Nachname_Vorname“
Schicken Sie diese Informationen bitte via E-Mail (als Link oder Anhang) an Katja Bauer. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu vier Wochen.
Die Vorlage zur Erstellung eines Learning Agreements finden Sie auf den Seiten des International Office.
Nach Prüfung der Unterlagen, welche einige Zeit in Anspruch nehmen kann, informieren wir Sie, ob wir das Learning Agreement bewilligen.
ACHTUNG: Die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen betragen!
Bisherige Learning Agreements
In der Liste der anerkannten Learning Agreements (Stand August 2023) finden Sie eine Übersicht über die bisher genehmigten Learning Agreements.